AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

Wie immer im Geschäfts­le­ben geht es auch bei der Zim­mer­re­ser­vie­rung nicht ohne Rege­lung. Eine vom Gast vor­ge­nom­me­ne und vom Beher­ber­gungs­be­trieb akzep­tier­te Zim­mer­re­ser­vie­rung begrün­det zwi­schen bei­den Par­tei­en ein Ver­trags­ver­hält­nis, den Gast­auf­nah­me­ver­trag. Wie alle Ver­trä­ge kann auch der Gast­auf­nah­me-Ver­trag nur mit Ein­ver­ständ­nis bei­der Par­tei­en gelöst werden.

Im Ein­zel­nen erge­ben sich aus ihm fol­gen­de Rech­te und Pflichten:

  1. Der Gast­auf­nah­me­ver­trag ist abge­schlos­sen sobald das Zim­mer bestellt und zuge­sagt wor­den ist.
  2. Der Abschluss des Gast­auf­nah­me­ver­tra­ges ver­pflich­tet die Ver­trags­part­ner zur Erfül­lung des Gast­auf­nah­me­ver­tra­ges gleich­gül­tig auf wel­che Dau­er der Ver­trag abge­schlos­sen ist.
  3. Der Gast ist ver­pflich­tet, bei Nicht­in­an­spruch­nah­me der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen den ver­ein­bar­ten Preis zu bezah­len, abzüg­lich der vom Gast­ge­ber erspar­ten Auf­wen­dun­gen. Die Ein­spa­run­gen betra­gen nor­ma­ler­wei­se bei Über­nach­tung mit Früh­stück 20 %.
  4. Der Gast­ge­ber ist nach Treu und Glau­ben gehal­ten, nicht in Anspruch genom­me­ne Zim­mer nach Mög­lich­keit ander­wei­tig zu ver­ge­ben, um Aus­fäl­le zu ver­mei­den.
    Bis zur ander­wei­ti­gen Ver­ga­be des Zim­mers hat der Gast für die Dau­er des Ver­tra­ges den nach Zif­fer 3 errech­ne­ten Betrag zu bezahlen.
  5. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist der Betriebsort.
  6. Das Rei­ten und die Boden­ar­beit erfolgt grund­sätz­lich auf eige­nes Risiko.
  7. Die Ranch Piwo­nia über­nimmt kei­ne Haf­tung für kör­per­li­che Schä­den oder Ver­let­zun­gen, die wäh­rend oder infol­ge der Aus­übung des Reit­spor­tes eintreten.
  8. Den Hin­wei­sen und Anord­nun­gen des Rei­ter­hof­per­so­nals zum Betriebs­ab­lauf, ins­be­son­de­re zum Umgang mit den Pfer­den, ist Fol­ge zu leis­ten. Sie die­nen einer rei­bungs­lo­sen Orga­ni­sa­ti­on sowie der eige­nen Sicherheit.
  9. Die aus­ge­leg­te Haus­ord­nung ist zu beachten.
  10. Für Kin­der unter 12 Jah­ren ist das Betre­ten des Stal­les ohne Beglei­tung eines Erwach­se­nen unter­sagt. Eltern haf­ten für ihre Kinder.
  11. Die Kin­der soll­ten zum Zeit­punkt der Anrei­se eine aus­rei­chen­de Teta­nus-Schutz­imp­fung haben.

Es gel­ten ansons­ten die Bestim­mun­gen des all­ge­mei­nen Gastaufnahmevertrages.

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